Die Preise basieren auf der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese dürfen die vorgegebenen Mindestgebühren nicht unterschreiten und die Obergrenzen nur nach Vereinbarung überschreiten.
Wird in einer Einkommensteuererklärung zum Beispiel
- eine doppelte Haushaltsführung
- eine Stromerzeugungsanlage auf dem Dach
- besondere außergewöhnliche Belastungen
- oder Vermietungseinkünfte erklärt
macht dies natürlich mehr Arbeit als eine Erklärung, die keine besonderen Tatbestände aufweist. Denn der Zeitaufwand für die Erklärung ist größer als in einem anderen Jahr.
- Bei der Erstellung der monatlichen Buchführungsarbeiten ist das Verfahren ähnlich. Für die Lohnabrechnung berechne ich einen monatlichen festen Satz.
- Der Preis richtet sich jedoch NICHT nach der Höhe einer möglichen Erstattung oder sogar Nachzahlung.
- Ich werde ein Mittel zwischen der aufgewendeten Zeit für die Leistung und den vorgegebenen Gebührensätzen finden.
- In der Wahl zwischen der Mindestgebühr und des Höchstsatzes ist jede Beraterin / jeder Berater frei. Das heißt, dass die Preise oft sehr variieren können, da nicht jedes Jahr jede Steuererklärung den gleichen Aufwand darstellt.
- Besondere Hinweispflichten durch die geänderte Steuerberatervergütungsvereinbarung (siehe Anlage)