Vergütung

Die Preise basieren auf der Steuerberatervergütungsverordnung. Diese dürfen die vorgegebenen Mindestgebühren nicht unterschreiten und die Obergrenzen nur nach Vereinbarung überschreiten. Bei den Gegenstandswerten rechne ich stets separate Mindestgegenstandswerte je nach Auftrag ab und setze die sogenannten Mittelgebühren fest. Sollte dieser Mindestgegenstandswert nicht ermittelbar sein, werde ich Ihnen eine Pauschalvergütung anbieten.

Sie erhalten von immer ein individuelles Angebot auf Anfrage und eine verbindliche Honorarzusage, so dass es keine versteckten Kosten geben wird. Fragen Sie einfach nach.

Wichtig zu wissen:

  • Der Preis richtet sich NICHT nach der Höhe einer möglichen Erstattung oder sogar Nachzahlung aus Steuererklärungen.
  • Die Vergütung wird sofort fällig und nicht erst dann, wenn eine Erstattung seitens des Finanzamtes gezahlt wurde.
  • Besondere Hinweispflichten durch die geänderte Steuerberatervergütungsvereinbarung (siehe Anlage)

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